Förderungen von Semesternetz-, Monats- Jahreskarten und Klimatickets für Studenten
Antragstellung:
Im Zeitraum für das Sommersemester 1.3. bis 15.7 - Wintersemester 1.10. bis 15.2.
im Gemeindeamt. für jedes Semester ist ein eigener Antrag erforderlich.
Anträge die zu einem späteren Zeitpunkt eingebracht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Höhe der Förderung:
max. € 40,- pro Semester von der Gemeinde und
höchstens im Ausmaß von € 76,- bzw. 50% der nachgewiesenen Kosten vom Amt d. Bgld. Landesregierung
Anforderungen:
Bei Antragstellung mindestens 7 Monate durchgehend mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet
Studienbestätigung, Semesternetzkarte, Zahlungsbestätigung und Antrag
Jugend- und Seniorentaxi Gutscheine
Voraussetzung:
Jugendliche (Alter 16 - einschl. 25 Jahre)
Senioren (ab 60 Jahre)
Hauptwohnsitz in der Gemeinde
Im Monat können 5 Gutscheine zu einem Preis von € 2,50/Gutschein
erworben werden.
Einlösbar sind die Gutscheine bei allen burgenländischen
Taxiunternehmen.
Zuschuss für Führerscheinneubesitzer
Erforderliche Unterlagen:
Bestätigung/Rechnung über d. Fahrsicherheitstraining
Hauptwohnsitz in der Gemeinde, wird nur einmal ausbezahlt
Höhe des Zuschusses: max. € 70,00
Zuschuss für Neugeborene
Ausgabe innerhalb eines Jahres, wenn der Hauptwohnsitz in der Gemeinde ist
Höhe des Zuschusses:
€ 100,- (Gutschein)
Zuschuss für den Neubau eines Einfamilienhauses
Fördervoraussetzungen:
Hauptwohnsitz in der Gemeinde
Höhe d. Förderung:
€ 1.500,00
Zuschuss für den Neubau einer Wohneinheit durch Zubau oder Ausbau
Fördervoraussetzungen:
Hauptwohnsitz in der Gemeinde
Höhe d. Förderung:
€ 750,00
Zuschuss für Alternativenergieanlage
a) Solarenergie für Warmwasserbereitung
b) Photovoltaikanlagen
Fördervoraussetzungen:
Hauptwohnsitz in der Gemeinde
Bestätigung d. Förderung vom Amt. d. Bgld. Landesreg. oder v. Bund
Höhe der Förderung:
€ 300,00