Finanzierung einer Gebührenbremse - Information über die Verwendung des Zweckzuschusses 

FINANZIERUNG EINER GEBÜHRENBREMSE - INFORMATION ÜBER DIE VERWENDUNG DES ZWECKZUSCHUSSES 

Veröffentlicht am: 31.07.2024

Um die hohe Inflation und die damit notwendig gewordenen Gebührenerhöhungen in den Gemeinden abzufedern, wurden den Gemeinden aus Anlass des 2023 von der Bundesregierung beschlossenen "Gebührenbremse-Gesetzes" Gelder zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde Weichselbaum erhielt aus diesem Titel EUR 11.673,-

Der Gemeinderat der Gemeinde Weichselbaum hat in seiner Sitzung am 15.03.2024 einstimmig beschlossen, diese Gelder im Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" zu verbuchen und die zur Verfügung gestellten Geldmittel direkt an die Bürgerinnen und Bürger weiterzugeben. Somit erhält jede(r) Abgabenpflichtige, die/der im Jahr 2024 eine Kanalbenützungsgebühr zu entrichten hat eine anteilige Gutschrift. Der jeweilige Betrag wird im Zuge der Abgabenvorschreibung für die Kanalbenützgungsgebühr im 2. Halbjahr 2024 in Abzug gebracht. Als Stichtag für die Ermittlung der Datensätze wurde per Beschluss des Gemeinderats der 1.7.2024 festgelegt.