VERORDNUNGEN

Vogelgrippe - Stallpflicht in Teilen des Burgenlandes

08.11.2024
Vogelgrippe - Stallpflicht in Teilen des Burgenlandes

Information über die Stallpflicht:

In Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko (Bezirke: Güssing, Jennersdorf, Mattersburg, Oberpullendorf, u. Oberwart) sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen von Geflügelhaltungsbetrieben zu beachten. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Es wird aber dringend empfohlen, dass die Maßnahmen von allen Geflügelhaltern/innen berücksichtigt und umgesetzt werden. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot muss bestmöglich vermieden werden.

Die Verordnung dazu kann unter nachstehendem Link abgerufen werden.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2024_II_303/BGBLA_2024_II_303.html

Weitere Informationen:

https://bkftv.at/2024/11/07/gefluegelgrippe-stallpflicht-in-teilen-vom-burgenland-ab-8-11-2024/

https://www.burgenland.at/themen/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest-vogelgrippe-1/